Spenden

Die Stiftung wirbt alle Mittel selbstständig ein, daher freuen wir uns sehr über jede Spende. Ob, groß oder klein, regelmäßig oder einmalig: jede Zuwendnung fließt direkt in die geförderten Projekte und kommt unmittelbar unseren Zielgruppen zugute.

Für Unternehmen bieten wir gerne individuelle und exklusive Projektförderungen an.

Als Stifterin und Stifter können Sie zum Beispiel auch eine Anlassspende (Geburtstag, Jubiläum o.Ä.) auf den Weg bringen oder eine Patenschaft übernehmen. In jedem Fall freuen wir uns sehr, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an oder spenden Sie hier direkt:


Spendenempfehlungen:

  • Ermöglichen Sie eine Führung „Licht im Dunkeln“ für demenziell erkankte, ältere Menschen für 80 Euro.
  • Ermöglichen Sie einen Workshop des Projekts „Hereinspaziert! Wege zur Kunst“ für Kinder- und Jugendliche aus schwierigen, sozialen Verhältnissen für 250 Euro.
  • Ermöglichen Sie eine Fortbildung und/oder Supersivion unserer Kunstpädagog*innen für 700 Euro.
  • Finanzieren Sie beispielsweise das Projekt „Theater-Glück“ für ein Jahr mit 1.000 Euro und ermöglichen Sie es psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen als ergänzendes therapeutisches Angebot, einmal im Monat ins Thalia Theater zu gehen.
  • Als Förderer des Projekts „Glücksmomente“ können Sie psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen, die sich in stationärer Behandlung befinden, mit 3.000 Euro ein Jahr lang Workshops und Besuche in der Hamburger Kunsthalle ermöglichen.
  • Mit 5.000 Euro finanzieren Sie ein Jahr lang das Projekt „WillkommensKultour“, indem wir 2-3 Kulturglück-Führungen im Monat für geflüchtete Menschen in Hamburger Museen und Folgeeinrichtungen anbieten.
  • Mit 10.000 Euro ermöglichen Sie es an Krebs erkrankten Kindern im Rahmen des Projekts „Kunst on Tour“ ein Jahr lang an Kulturglück-Workshops vor Ort im Krankenhaus teilzunehmen.

Es gibt verschiedene Wege, die Projekte der Stiftung Kulturglück finanziell zu unterstützen:

1. Überweisung auf unser Spendenkonto

Hamburger Sparkasse

IBAN DE 32 2005 0550 1002 1847 35

BIC HASPDEHHXXX

2. Spenden via PayPal

Hier können Sie direkt spenden via Paypal


3. Testamentsspenden

Testamentsspenden helfen uns dabei, möglichst vielen Ham­burgerinnen und Hamburgern mit Unterstützungsbedarf Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. In unserer Testamentsbroschüre erfahren Sie, wie sie helfen können.

4. Helfen via SMS

Helfen Sie per Handy! Einfach eine SMS mit dem Inhalt „KULTURGLÜCK“ an 81190 senden und EUR 5,– (abzgl. 17 Cent Provider-Gebühr) gehen an die Stiftung Kulturglück.

5. Spenden über smile.amazon.de

Wenn sie ein Produkt über Amazon bestellen, wählen sie die Seite smile.amazon.de aus. Hier können Sie die Stiftung Kulturglück als Spendenempfänger angeben und wie gewohnt ihre Produkte kaufen. Wir erhalten 0,5 % der der Summe Ihrer qualifizierten Einkäufe weiter – ohne Extrakosten für Sie.

Vielen Dank!

Anlass-Spende

Alle Menschen spenden besonders gerne, wenn es Grund zum Feiern und Freuen gibt, z.B. zu Weihnachten, zum Geburtstag und zu Jubiläen. Während die einen Freunde und Familie bitten, anstelle zugedachter Geschenke direkt für Projekte der Stiftung Kulturglück zu spenden per Überweisung zu spenden, sammeln viele selbst im Rahmen der Feier und zahlen den Gesamtbetrag als Spende ein. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Vorbereitung und schicken Ihnen vorbereitete Formulare zu. Falls gewünscht stellen wir Ihnen auch gerne eine Spendenbox zur Verfügung, in diese können Sie für Ihren Anlass die Barspenden sammeln.

Für Unternehmen

Sie haben ein bestimmtes Thema, welches Ihnen am Herzen liegt bzw. für ihr Unternehmen oder ihre Organisation von Bedeutung ist? Bitte sprechen Sie uns gerne an und wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen aus der Idee ein Projekt.

Ein Beispiel dafür ist unser Projekt „Kultur ohne Grenzen“ in Kooperation mit der Veronika und Volker Putz Stiftung.

Spendenbescheinigung

Wenn Sie die Stiftung Kulturglück mit bis zu EUR 200,- im Jahr unterstützen, benötigen Sie keine Zuwendungsbestätigung von uns. Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung den Bareinzahlungsbeleg oder einen Kontoauszug vorlegen. Für Zuwendungen über EUR 300,- im Jahr ist als Nachweis eine von der Stiftung Kulturglück ausgestellte Zuwendungsbestätigung erforderlich. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 10b EStG bei der Einkommensteuer abzugsfähig. Wir sind berechtigt, für Spenden steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigungen auszustellen, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger Ihre komplette Anschrift (in Druckbuchstaben) an, dann erstellen wir Ihnen gerne die entsprechende Zuwendungsbestätigung.

Wir sind wegen Förderung der Kunst und Kultur und Volks- und Berufsbildung nach dem letzten uns zugegangenen Feststellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord, Steuer-Nummer 17/415/02050, vom 01.02.2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.“