Die Stiftung wirbt alle Mittel selbstständig ein, daher freuen wir uns sehr über jede Spende. Ob, groß oder klein, regelmäßig oder einmalig: jede Zuwendnung fließt direkt in die geförderten Projekte und kommt unmittelbar unseren Zielgruppen zugute.

Für Unternehmen bieten wir gerne individuelle und exklusive Projektförderungen an.

Als Stifterin und Stifter können Sie zum Beispiel auch eine Anlassspende (Geburtstag, Jubiläum o.Ä.) auf den Weg bringen oder eine Patenschaft übernehmen. In jedem Fall freuen wir uns sehr, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an oder spenden Sie hier direkt:

Spendenempfehlungen:

  • Ermöglichen Sie einen Workshop des Projekts „Happy Veddel“ für Kinder- und Jugendliche aus sozial belasteten Verhältnissen für 250 Euro.
  • Ermöglichen Sie einen Monat lang „Licht im Dunkeln“ Führungen für demenziell belastete, ältere Menschen für 700 Euro.
  • Finanzieren Sie beispielsweise das Projekt „Theater-Welten“ anteilig mit 1.000 Euro und ermöglichen Sie es psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen als ergänzendes therapeutisches Angebot an diesem Projekt teilzunehmen.
  • Als Förderer des Projekts „Glücksmomente“ können Sie einer Gruppe mit psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen, die sich in stationärer Behandlung befinden, mit 3.000 Euro ein Jahr lang Workshops und Besuche in der Hamburger Kunsthalle und dem Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg ermöglichen.
  • Mit jährlich 5.000 Euro werden Sie Teil unseres Freundeskreises „Stiftung Kulturglück“ und unterstützen mit Ihrer Vertrauensspende unsere Arbeit in den unterschiedlichsten Projekten.
  • Mit 10.000 Euro ermöglichen Sie es schwer erkrankten Kindern im Rahmen des Projekts „Kunst on Tour“ ein Jahr lang an Kulturglück-Workshops vor Ort im Krankenhaus teilzunehmen.

Es gibt verschiedene Wege, die Projekte der Stiftung Kulturglück finanziell zu unterstützen:

1. Direkt spenden via PayPal

2. Überweisung auf unser Spendenkonto

Hamburger Sparkasse

IBAN DE 32 2005 0550 1002 1847 35

BIC HASPDEHHXXX

3. Nachlass / Testament

Wird mein Vermögen in meinem Sinne eingesetzt? Ein Testament bietet die Möglichkeit, aktiv zu gestalten, was mit den Werten, die Sie im Laufe Ihres Lebens geschaffen haben, geschieht. Testamentsspenden helfen uns dabei, möglichst vielen Ham­burgerinnen und Hamburgern mit Unterstützungsbedarf Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Sie können mit ihrem Nachlass gezielt bestimmte Projekte, oder unsere Arbeit im Allgemein begünstigen.

In unserer Testamentsbroschüre erfahren Sie, wie Sie helfen können. Oder schreiben Sie uns gerne direkt an!

4. Helfen via SMS

Helfen Sie per Handy! Einfach eine SMS mit dem Inhalt „KULTURGLÜCK“ an 81190 senden und EUR 5,– (abzgl. 17 Cent Provider-Gebühr) gehen an die Stiftung Kulturglück.

Vielen Dank!

Anlass-Spende

Alle Menschen spenden besonders gerne, wenn es Grund zum Feiern und Freuen gibt, z.B. zu Weihnachten, zum Geburtstag und zu Jubiläen. Während die einen Freunde und Familie bitten, anstelle zugedachter Geschenke direkt für Projekte der Stiftung Kulturglück zu spenden per Überweisung zu spenden, sammeln viele selbst im Rahmen der Feier und zahlen den Gesamtbetrag als Spende ein. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Vorbereitung und schicken Ihnen vorbereitete Formulare zu. Falls gewünscht stellen wir Ihnen auch gerne eine Spendenbox zur Verfügung, in diese können Sie für Ihren Anlass die Barspenden sammeln.

Für Unternehmen

Sie haben ein bestimmtes Thema, welches Ihnen am Herzen liegt bzw. für ihr Unternehmen oder ihre Organisation von Bedeutung ist? Bitte sprechen Sie uns gerne an und wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen aus der Idee ein Projekt.

Spendenbescheinigung

Wenn Sie die Stiftung Kulturglück mit bis zu EUR 200,- im Jahr unterstützen, benötigen Sie keine Zuwendungsbestätigung von uns. Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung den Bareinzahlungsbeleg oder einen Kontoauszug vorlegen. Für Zuwendungen über EUR 300,- im Jahr ist als Nachweis eine von der Stiftung Kulturglück ausgestellte Zuwendungsbestätigung erforderlich. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 10b EStG bei der Einkommensteuer abzugsfähig. Wir sind berechtigt, für Spenden steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigungen auszustellen, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger Ihre komplette Anschrift (in Druckbuchstaben) an, dann erstellen wir Ihnen gerne die entsprechende Zuwendungsbestätigung.

Wir sind wegen Förderung der Kunst und Kultur und Volks- und Berufsbildung nach dem letzten uns zugegangenen Feststellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord, Steuer-Nummer 17/415/02050, vom 01.02.2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.“